Übertakten will gekonnt sein.![]()
Übertakten will gekonnt sein.![]()
Hochschrauben, bis zum Anschlag!
FdV - Du willst es doch auch
garry's mod zuletzt gespielt 6. Dez. 2017
Eben nicht.Ich brauche eigentlich nur 2 Prozessorkerne.Mir geht`s um`s Image (zwar weniger Kerne aber mehr Taktfrequenz)Und von übertakten halte ich nicht allzu viel.
/edit: Meinen Chipsatz habe ich auch "gesprengt". Der Lüfter war verstaubt und der Patrick hat dann nichts besseres zu tun, als ihn zu entfernen und nach dem reinigen die Wärmeleitpaste zu vergessen. Sonst könnte der neue PC noch warten.
/edit2: Gute Nacht euch allen.
Geändert von Semicolon (15.02.2010 um 00:08 Uhr)
Wer´s kann, der kanns
mein amd athlon 64 x2 5400+ läuft auf 3,2ghz mit nem thermaltake tr1-r2 cpu cooler![]()
Ist die Werbung im Inertnet inzwischen superschlau geworden oder muss ich nur mal irgendwie die Filterlisten meines AdBlock updaten?
Inzwischen sehe ich hier die Werbung, Pop-ups auf Bilderhostern, das Pop-up bei Uploaded.to, diverse mydirtyhobby Pop-ups.
Das nervt allmählich.
Oder muss ich die ganzen Sachen nun manuell hinzufügen?
orly?
Ich meinte die Filterlisten, die man ganz am Anfang abboniert.
Da hatte ich irgendeine falsche anstatt Dr. Evil.
orly?
http://www.heise.de/newsticker/meldu...ar-931446.html
Passt auf welche Links ihr anklickt! :O
Es wird langsam Zeit, dass Leute der Internetgeneration in die höheren Machtbereiche (Politik, Gericht) kommen. Nur dann kann verhindert werden, dass solch undurchdachte Gesetze, die Unschuldige betreffen können, von ahnungslosen Leuten durchgesetzt werden.
Darf ein Gericht Ausnahmen machen, wenn eine Person wirklich nichts dafür kann, weil sie zum Beispiel unbewusst einem verdeckten Link gefolgt ist? Zählt auch Kinderporno, die als Werbung aufgepoppt wird?
Nein, mich interessiert das nur, weil es ziemlich unverschämt ist, derartige Gesetze zu erschaffen, die Unschuldige angreifen können. Das Internet ist außerdem reich an versteckten/unvorsehbaren Inhalten.
EDIT:
Ich hätte lesen sollen. Aber wer liegt dann in der Beweislast?dass schon das bewusste und gewollte Abrufen und Betrachten der Kinderporno-Dateien strafbar ist.
Muss der Angeklagte beweisen, dass er unbewusst dazu gekommen ist oder muss das Gericht beweisen, dass der Angeklagte gezielt dazu gekommen ist?
Geändert von Joker (15.02.2010 um 18:52 Uhr)
Der Kläger muss in Deutschland die Schuld des Angeklagten beweisen.
D.h., dass das Gericht Beweise dafür haben muss, dass man gezielt auf solche Seiten geht.