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Thema: EatLime - Ein neuer Filehoster

  1. #11

    Standard AW: EatLime - Ein neuer Filehoster

    Wieso sollte RS untergehen?
    So oft wie das gebraucht wird haben die sicher viele zahlende Premium Kunden.

    - Well these lies won't save me / From the times that made me / Here we go! -
    Zitat von skikk
    coool es hibt jemand dummeren als ich

  2. #12
    Avatar von raZor
    Registriert seit
    24.08.2007
    Ort
    Saarland

    Standard AW: EatLime - Ein neuer Filehoster

    Eine Frage dazu.
    Muss man da wie bei RS warten wenn man 100mb runtergeladen hat?

  3. #13
    Avatar von computer22
    Registriert seit
    22.02.2008
    Ort
    vor'm Pc!

    Standard AW: EatLime - Ein neuer Filehoster

    THXFTL!

    Sehr gut, merk ich mir.

  4. #14

    Standard AW: EatLime - Ein neuer Filehoster

    Zitat Zitat von Beast Beitrag anzeigen
    Wieso sollte RS untergehen?
    So oft wie das gebraucht wird haben die sicher viele zahlende Premium Kunden.
    GEMA erzielt weiteren wichtigen Sieg gegen RapidShare

    München / Berlin: 24.01.08

    Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 23. Januar 2008 die Haftung des weltweit größten „1-Click-Webhosters“ RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt.

    RapidShare bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Inhalte - darunter auch in großem Umfang Musiktitel - anonym bei dem Dienst abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. RapidShare hatte sich bislang darauf berufen, dass allein die jeweiligen Nutzer für die illegalen Inhalte haftbar gemacht werden könnten.

    Dieser Ansicht hat nun das Landgericht Düsseldorf eine deutliche Absage erteilt. Wie bereits die Landgerichte Köln und München erlegt auch das Landgericht Düsseldorf den Dienstebetreibern umfassende Handlungspflichten auf. Nach dem aktuellen Urteil ist RapidShare verpflichtet, „auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“. Dies begründet das Gericht insbesondere damit, dass der Dienst „nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt“ werde, für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte „besonders gut geeignet“ sei und gerade hieraus „in nicht unerheblicher Weise“ ein finanzieller Vorteil gezogen werde.

    Der GEMA ist es damit gelungen, ein weiteres Gericht nun auch in einem Hauptsacheverfahren von der Verantwortlichkeit von RapidShare für die über den Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen zu überzeugen.

    Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires. Sie setzt ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können. Mit dieser Grundsatzentscheidung ist der Weg für ein Vorgehen gegen weitere vergleichbare Dienste geebnet“.

    Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit einer der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.
    Find ich nicht so gut, weil die Bands eh nichts mehr durch ihre Alben verdienen, sondern nur durch Konzerte. Die Alben sind quasi nur die Werbung für die Konzerte. Es gibt sogar schon Bands die ihre Alben ins Internet zum freien Download stellen.

  5. #15

    Standard AW: EatLime - Ein neuer Filehoster

    Zitat Zitat von raZor Beitrag anzeigen
    Eine Frage dazu.
    Muss man da wie bei RS warten wenn man 100mb runtergeladen hat?
    Nein, muss man nicht. Soweit ich weiß speichert er nicht die IP und man muss sich nicht extra einen Premium account machen und bezahlen, da man sich den Premium account ja umsonst machen kann und man dann ja auch bis zu 1GB hochladen kann glaube ich.
    MfG: Moby

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