Ich sag nur 200, 500Gramm Telefonbücher, für 30 Euro! :gmod:
Also, hier in meinem Kuhkaff-Dorf gibts viele Ferienjobs, so Zeitung austragen und so, aber ich weiß ja nicht wo du wohnst. :-o
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Die Innenstadt ist locker 15km weit weg, und in dieser Kälte hab ich auch nicht wirklich so in die Stadt zu fahren...
Ich trag bei den Leuten nicht aus, wo der Briefkasten so nah an einem Hund dran ist... Außer der Hund sieht nett aus :gmod:
Ich würd mich Freuen wenn ich so viel bekommen würde, aber ich mach ein virtel des dorfes, mehr kann ich nicht machen, weil der schon von anderen besetzt ist. :/
Ich muss 2 Stunden Latschen für 50€
Prospekte sind in den Zeitungen drin, also meistens, es ist selten nicht so.
Tja, Zeitungen austragen ist halt nicht das Wahre, aber da du nicht 16 bist kannst halt nicht viel machen.
Mir fällt auch nix ein was man da machen kann.
Ab 16 sieht das schon anders aus!
Da kannst du in Restaurant´s als Kelner arbeiten.
Da kriegt man schön viel Trinkgeld, du musst dir nur eins aussuchen wo immer was los ist.
Macht ein Freund von mir und er hatte mal einen Monat wo er knapp 340 Euro bekommen(Ohne Zusatzstd.) hat.
Ich persöhnlich arbeite im Fitness-center, meist am Info-Stand.
Da kriege ich 230 Euro im Monat, bei je 4 tagen in der Woche á 4 1/2 Std.
Klar mit 14 Kelnern das darf man doch erst mit 18, oder?
Als ich dir sagte, dass ich sowas mache hätte ich erwähnen sollen, dass man an solche Jobs nur durch Beziehungen rankommt, besonders wenn man Minderjährig und Schulpflichtig ist.
Edit:
Plus Porto :D und es ändert nichts daran, dass du sagtest, dass du deine Mutter beklaust :D
AB WANN DARF ICH ARBEITEN ?
Grundsätzlich darfst du bis zum Erreichen deines 15. Geburtstags und bis zur Beendigung der
gesetzlichen Schulpflicht nicht arbeiten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Kinderarbeitsverbot.
Weiters gilt, dass du vor dem Erreichen deines 15. Geburtstags, wenn du die Schulpflicht erfüllt
hast, ein Lehrverhältnis oder ein Ferial- bzw. Pflichtpraktikum beginnen darfst. Dies gilt nur für
diese Ausnahmen.
Du darfst dagegen kein Arbeitsverhältnis (z.B. Ferialjob) vor deinem 15. Geburtstag eingehen,
auch wenn du die allgemeine Schulpflicht schon erfüllt hast.
Vom allgemeinen Kinderarbeitsverbot gibt es einige Ausnahmen.
Ab deinem 12. Geburtstag darfst du etwa im Familienbetrieb deiner Eltern mitarbeiten sowie
leichte Arbeiten, z.B. Botengänge, Ballholen am Tennisplatz und ähnliche Tätigkeiten, ausüben.
Diese leichten Arbeiten dürfen allerdings nicht an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen und
nicht in der Zeit zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ausgeübt werden.
Link: http://www.wienxtra.at/jugendinfo/pdf/ferienjob...
ab 16 kannst du eine Lehre anfangen oder einfach nur Arbeiten...
skikk warte doch 3 jahre dann kannst du für 400€ bei einer Putzfirma arbeiten ;) hab ich auch gemacht und konnte mir schönes zeug leisten. (Netbook/IPod/Vbulletin etc.)